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Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule beantragen

Leistungsbeschreibung

Für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen besteht die Schulpflicht. Sie beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem folgenden Schuljahr und endet nach 12 Jahren. Die gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren wird durch den Besuch  einer berufsbildenden Schule erfüllt, sofern nicht weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht wird.

In Sachsen-Anhalt wird zwischen allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen unterschieden. Für berufsbildende Schulen gibt es eigene Regelungen.

Allgemeinbildende Schulen:

  • Grundschulen
  • Sekundarschulen
  • Gesamtschulen
  • Gemeinschaftsschulen
  • Gymnasium
  • Förderschulen

Verfahrensablauf

Das Anmeldeverfahren ist unterschiedlich.

  • Sofern derzeit eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht wird, ist die besuchte Schule der erste Ansprechpartner.
  • In der Regel müssen Anträge bei der besuchten Schule gestellt werden.
  • Erfolgt der Wechsel aus einem anderen Bundesland, erteilt das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Auskunft über Schuleinzugsbereiche. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall bei der Schule direkt.
  • Der weitere Ablauf richtet sich dann individuell nach der Schulform.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Schulform werden verschiedene Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Je nach Schulform müssen verschiedene Fristen beachtet werden.

Bei einem Wechsel des Bildungsganges sind die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal auf den Seiten des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalt. Außerdem erteilt Ihnen das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Auskünfte.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt