Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde hat ihren Sitz in Wernigerode, Dornbergsweg 39a und ist für folgende Anliegen zuständig:

  • Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
  • Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
  • Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
  • Mietomnibusgenehmigung beantragen
  • Taxigenehmigung beantragen
  • Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Bitte nutzen Sie unseren Online-Service und geben Sie dort die entsprechenden Suchbegriffe ein. Dort finden Sie weitere Informationen, Formulare und Kontaktdaten.

Erweiterte Öffnungszeiten in Wernigerode seit 1. Januar 2024

Die Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde in Wernigerode haben ab dem 1. Januar 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr
16-17 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch:
8-12 Uhr

Donnerstag:
8-12 Uhr
13-17 Uhr
17-18 Uhr (nur mit Termin)

Diese Sonderöffnungszeiten betreffen nur den Standort in Wernigerode. Alle anderen Ämter und Außenstellen der Kreisverwaltung sind wie bisher von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet.