Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren im Landkreis Harz

Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, wenn junge Menschen bzw. Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Das Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu befähigen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen.

Was macht die Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Die Mitarbeiter begleiten die jungen straffälligen Menschen, unterstützen aber auch die Gerichte und die Staatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Sie beraten, betreuen und unterstützen Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach dem Strafverfahren. Sie begleiten zu Gerichtsverhandlungen, geben Hilfestellungen in schwierigen Lebenssituationen, Ausbildung und Wohnsituation und vermitteln bei Suchtproblemen.

Anschrift:

Landkreis Harz
Dezernat III
Jugendamt
Jugendhilfe im Strafverfahren
Schwanebeckerstr. 14
38820 Halberstadt

Ansprechpartner:

E-Mail: spfd.jgh@kreis-hz.de
Fax: 03941 5970-1363-79

Amtsgerichtsbezirk Halberstadt
Frau Kroschwitz
Telefon: 03941 5970-2111

Amtsgerichtsbezirk Wernigerode
Frau Maue
Telefon: 03941 5970-6431

Amtsgerichtsbezirk Quedlinburg
Frau Maschke
Telefon: 03941 5970-2155

Termine sind nach Vereinbarung auch in den Außenstellen Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg möglich.

Adoptionsvermittlung

Seit dem 01.06.2013 haben sich die Landkreise Börde und Harz zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Halberstadt, Schwanebecker Str. 14 zusammengeschlossen.

Wir beraten:

  • leibliche Eltern, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und mit dem Gedanken spielen, ihr Kind zur Adoption frei zu geben oder bereits gegeben haben.
  • Paare oder Einzelpersonen, die den Wunsch haben ein fremdes oder verwandtes Kind rechtlich anstelle eines eigenen anzunehmen oder angenommen haben.
  • Stiefeltern, die beabsichtigen das Kind ihres Partners/ihrer Partnerin anzunehmen sowie die Kinder selbst.
  • Jugendliche oder Erwachsene, die sich auf die Suche nach ihrer Herkunft begeben.

Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung begleiten Menschen mit dem Wunsch zu adoptieren durch das Prüfverfahren und untersuchen nach entsprechenden Kriterien und Standards die Geeignetheit, einem Kind einen sicheren und liebevollen Rahmen zum Heranwachsen geben zu können.

Ziel der Adoption ist es…

einem Kind das Aufwachsen bei Eltern zu ermöglichen, die ihre elterlichen Aufgaben vollumfänglich und verantwortungsbewusst wahrnehmen, ein Kind in einem geborgenen, liebevollen, familiären Rahmen aufwachsen zu lassen, in welchem es sich entsprechend seiner Voraussetzungen bestmöglich entwickeln kann und dabei seine Herkunft und Biographie zu achten und einzubeziehen.

Wir arbeiten mit folgenden Stellen zusammen:

  • Fachdienste und Beratungsstellen (Familien-/Erziehungs-/Schwangerschafts-Konflikt-beratungen),
  • Krankenhäusern,
  • der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle,
  • Notaren, Amtsgerichten und verschiedenen Behörden.

Unsere Entscheidungen treffen wir stets mit Verantwortung und ausschließlich zum Wohlergehen der zu vermittelnden Kinder.

Wir sehen Adoption als einen lebensbegleitenden Prozess und bieten deshalb allen Beteiligten eine Beratung und Begleitung über das Adoptionsverfahren hinaus an.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Griethe:  Telefon: 03941 5970-5952

Frau Hofmann:  Telefon: 03941 5970-5938

Frau Lehmann: Telefon: 03941 5970-5903

E-Mail: adoption@kreis-hz.de

 

Die Vereine der Pflegeeltern im Landkreis Harz haben ein breites Aufgabenfeld

Im Landkreis gibt es ca. 180 Pflegefamilien, die ein Pflegekind in ihre Familien aufgenommen haben. Manchmal ist ein Aufwachsen in der eigenen Familie für Kinder nicht möglich. Aus diesem Grund müssen für diese Kinder andere Lebensperspektiven gesucht werden. Diese finden sie u.a. in den Pflegefamilien. Durch ihre Zuneigung und Geduld vermitteln die Pflegeeltern den ihnen anvertrauten Kindern und jungen Erwachsenen Sicherheit und Vertrauen auf dem eigenen Weg ins Leben.

Pflegekinder sind in der Regel Kinder auf Zeit!

Die Kinder leben nur so lange in einer Pflegefamilie, bis alle Voraussetzungen gegeben sind, dass sie wieder bei ihren leiblichen Eltern leben können. Manchmal bleiben Kinder aber auch auf Dauer, also bis zur Volljährigkeit, in den Pflegefamilien. Und zwar dann, wenn es Gründe gibt, die eine Rückkehr zu den Eltern unmöglich machen.

Eine Erfahrung haben die Pflegefamilien in unserem Landkreis gemacht: Das Leben in einer Pflegefamilie bringt für alle Beteiligten Vorteile: Die Pflegekinder wachsen in stabilen Strukturen auf - und die übrigen Familienmitglieder profitieren von den neuen Impulsen.

Zwar wird das Familienleben manchmal schwieriger als in den "normalen" Familien, aber es wird auch interessanter und bereichernder. Und noch eine Erfahrung verbindet die Pflegeeltern: Die Erfahrung, etwas Sinnvolles zu tun.

Allerdings ist nicht jeder Tag Sonnenschein. Jeder, der selbst Elternverantwortung übernommen hat, weiß, dass mit der Erziehung von Kindern auch Sorgen und Belastungen verbunden sein können. Dann brauchen die Pflegefamilien fachliche Unterstützung und Hilfe. Diese bekommen sie vom Jugendamt, Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung des Landkreises Harz und von den Vereinen der Pflege- und Adoptiveltern.

Im Landkreis Harz gibt es drei Zusammenschlüsse der Pflege- und Adoptiveltern: in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode. Sie wurden zur Selbsthilfe und zum Interessenausgleich gegründet. Ihre wichtigsten Aufgaben sehen die Vereine in drei Arbeitsfeldern:

  1. Die Lobby der Pflegeeltern zu verbessern. Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit (Berichterstattung über ihre Aktivitäten, eigene Publikationen, Kinderfeste, Tage der offenen Tür) und direkte Ansprache von Entscheidungsträgern sensibilisieren die Vereine die Öffentlichkeit für ihre spezifischen Anliegen.
  2. Ansprechpartner für Pflegeelternbewerber und aktive Pflegeeltern zu sein. Die Mitglieder der Vereine verfügen über ein facettenreiches Erfahrungsspektrum, von dem die neu hinzugekommenen Pflegefamilien profitieren können. Über Diskussionsrunden, Erfahrungsaustausche, Fortbildungen und gemeinsam verbrachte Freizeiten und festliche Zusammenkünfte fördern sie den Zusammenhalt in der großen Familie der Pflegeeltern.
  3. Die Arbeit des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes im Landkreis Harz aktiv zu unterstützen. Dank der Unterstützung (Beratung und finanzielle Unterstützung) durch das Fachzentrum für Pflegefamilien Sachsen - Anhalt haben die Pflegeelternvereine im Landkreis Harz gute Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Arbeit. Über Vereinsprojekte konnte die Qualität des Pflegekinderwesens im Landkreis umfangreich verbessert werden.

Die drei im Landkreis Harz bestehenden Vereine sind über nachstehende Adressen zu erreichen:

Verein der Pflege-und Adoptiveltern Halberstadt e. V.
Vorsitzende: Frau Kube
Am Thie 34
38838 Schlanstedt
Telefon: 039401 5133-4
E-Mail: pflegeeltern.halberstadt@web.de
http://www.pflegeeltern-halberstadt.de/

Imagefilm des Pflegeelternvereins Halberstadt (2014):
https://www.youtube.com/embed/AwsUWuZheiY

Pflegeelternverein Quedlinburg e. V.
1. Vorsitzende: Frau Kalberer-Schweizer
Schillerstaße 5
06493 Ballenstedt
Telefon: 039483 5383-3
E-Mail: webmaster@pflegeelternvereinquedlinburg.de
www.pflegeelternvereinquedlinburg.de

Pflege- und Adoptivelternverein Wernigerode e. V.
Vorsitzender: Herr Guido Harnau
Die Winde 38
38855 Wernigerode
Telefon: 03943 6334-69
E-Mail: info@pflege-und-adoptivelternverein.de
www.pflege-und-adoptivelternverein.de

Sozialpädagogischer Fachdienst (Bezirkssozialdienst)

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Bezirkssozialdienst wenden, der in manchen Jugendämtern auch Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst oder wie im Landkreis Harz Sozialpädagogischer Fachdienst heißt.
Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.


Hilfen zur Erziehung

Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im Bezirkssozialdienst zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurecht kommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen.
Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.


Die Ansprechpartner und Zuständigkeiten im Landkreis Harz finden Sie in der angefügten Übersicht.