Amtsärztlicher Dienst

Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungen, die der amtärtzliche Dienst des Gesundsheitsamtes anbietet.

Der amtsärztliche Dienst führt gutachterliche Untersuchungen für Einzelpersonen, welche ihren gemeldeten Wohnsitz im Landkreis Harz haben, im Auftrag und nach gesetzlichen Vorschriften durch.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Auftragsschreiben der Behörde
  • anderer schriftlicher Untersuchungsauftrag
  • eventuell vorhandene ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Laborergebnisse, andere Gutachten zum Beispiel vom Versorgungsamt oder von Versicherungen etc.)

 
Amtsärztliche Gutachten werden erstellt:

  • zur auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis,
  • zur Feststellung der Dienst- und Arbeitsfähigkeit,
  • für die Gewährung von Beihilfen bei Beamten (zum Beispiel Zuwendungen bei Krankheit, stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter-Kind-Kuren),
  • zur Beurteilung der Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
  • im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gerichten,
  • bei Amtshilfeersuchen für Sozial-, Ausländerbehörden sowie zur Vorlage im Straßenverkehrsamt des Ordnungsamtes zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit,
  • sonstige amtsärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen.

Voraussetzung für das Erstellen eines amtsärztlichen Gutachtens ist in der Regel der Auftrag einer Behörde oder einer vergleichbaren Institution.

Für die Ausstellung von Gutachten einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist es wichtig, unmittelbar am Prüfungstag oder zeitnah davor zum behandelnden Hausarzt zu gehen und ein hausärztliches Attest zur Begutachtung mitzubringen.

Die Kosten für die Begutachtung bei Prüfungsunfähigkeit sind sofort und in bar zu entrichten.

Die Durchführung der Begutachtungen erfolgt im Allgemeinen nach vorheriger Anmeldung des Bürgers beziehungsweise nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die Terminvergabe erfolgt unter folgenden Telefonnummern:

  • in Halberstadt: 03941 5970-4468
  • in Quedlinburg: 03941 5970-6632 (nur dienstags erreichbar)
  • in Wernigerode: 03941 5970-2228

Die Begutachtungen finden an folgenden Standorten des Gesundheitsamtes statt: in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.

Für Menschen, die im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, ist eine kostenpflichtige Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich. Diese hat die alten "Gesundheitspässe" abgelöst. Um die Bescheinigung zu erwerben, ist die Teilnahme an einer Belehrung im Gesundheitsamt notwendig. Während der Belehrung werden Informationen über ansteckende Erkrankungen, Krankheitserreger und eventuelle Tätigkeitsverbote vermittelt. Eine Stuhluntersuchung wird nicht mehr benötigt.

Für welchen Personenkreis trifft dieses zu?

Alle Bürger des Landkreises Harz, welche gewerbsmäßig mit folgenden Lebensmitteln umgehen wollen:

  • Fleisch jeglicher Art und Erzeugnisse daraus,
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
  • Eier und Produkte daraus,
  • Säuglings- und Kleinkindnahrung,
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
    und

dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.

Das Gleiche gilt auch für Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen usw. oder anderen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung erstmalig tätig sind oder dort beschäftigt sind.

Die Belehrungen finden wöchentlich, nur nach zentraler Terminvergabe unter der Telefonnummer 03941 5970-2341 im Gesundheitsamt, an den Standorten Wernigerode, Quedlinburg und Halberstadt, statt.

Mitzubringen sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Reisepass mit Meldebestätigung und
  • Arbeitserlaubnis bei nichteuropäischen Bürgern.

Wenn eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgen soll, wird eine Bestätigung per Fax oder E-Mail vom Kostenträger vor der Durchführung der Belehrung benötigt.
Vor Vollendung des 16. Lebensjahr müssen Jugendliche durch einen Elternteil beziehungsweise Sorgeberechtigten zu der Belehrung nach § 43 Absatz 1 IfSG begleitet werden. Eine Belehrung für Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr ist ohne Begleitung eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten möglich, wenn der Anamnesebogen mit Erklärung für Eltern und Sorgeberechtigte (nicht barrierefrei) unterschrieben spätestens am Tag der Belehrung von Jugendlichen beim Gesundheitsamt vorgelegt wird.

Mitzubringen sind in diesem Fall:

  • Anamnesebogen und Erklärung eines Elternteils,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Jugendlichen und
  • Arbeitserlaubnis bei nichteuropäischen Bürgern.

Wichtig ist: Wenn Sie kein oder nur gebrochenes Deutsch sprechen, ist die Anwesenheit einer deutsch sprechenden Begleitperson erforderlich.

Gebühren:

  • 23,00 Euro für die Belehrung inkl. Bescheinigung (Bargeldzahlung)
  • 5,20 Euro für die Ausstellung eines Duplikates (Bargeldzahlung)

Teilnehmer an Schülerpraktika (keine Berufsbildenden Schulen) sind von der Gebührenpflicht befreit, wenn die Bescheinigung für den entsprechenden Zeitraum befristet wird.

Bitte bringen Sie circa 90 Minuten Zeit mit und seien Sie circa 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor Ort.

Allgemeine Hinweise:

  • Alte Bescheinigungen nach § 18 des alten Bundesseuchengesetzes (das damalige Gesundheitszeugnis) sind noch immer gültig, wenn sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Das Ausstellen von Duplikaten für die Bescheinigungen nach § 18 des alten Bundesseuchengesetzes ist nicht möglich.
  • Alle Besitzer solcher Bescheinigungen und neuer Belehrungsbescheinigungen nach § 43 IfSG müssen an den seit dem 01.01.2001 eingeführten jährlichen sogenannten Folgebelehrungen durch den jeweiligen Arbeitgeber teilnehmen und dieses dokumentieren lassen.
  • Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein. 

Im Gesundheitsamt besteht die Möglichkeit Informationen zu HIV-Infektionen und AIDS zu erhalten. Weiterhin können anonyme, kostenfreie Blutentnahmen zur Testung auf HIV durchgeführt werden. Umfangreiche Beratungen zu HIV und AIDS und zu Hilfsangeboten führt die AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt Nord e.V. durch.

Im Allgemeinen sollte vorher eine Terminvereinbarung telefonisch oder persönlich erfolgen, um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Blutentnahme sowie des Transports zum Untersuchungslabor nicht zu gefährden.

Die Termine können an folgenden drei Standorten des Gesundheitsamtes vereinbart werden: Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.

Termine vereinbaren Sie bitte unter folgenden Telefonnummern:

  • in Halberstadt: 03941 5970-4468
  • in Quedlinburg: 03941 5970-6632 (nur dienstags erreichbar),
  • in Wernigerode: 03941 5970-2228, oder 2324

Reisemedizinische Beratungen sowie Empfehlung von notwendigen Impfungen können bei Bedarf nach telefonischer Terminvereinbarung im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt ist ebenfalls eine von der WHO ernannte Gelbfieberimpfstelle.

Bei Auslandsreisen, sowohl touristischer als auch beruflicher Art oder zu Schul- und Studienzwecken, können eine Vielzahl an gesundheitlichen Risiken auftreten: Infektionserkrankungen, Unfälle, Höhenkrankheit, Probleme beim Tauchen und Schnorcheln, etc. Um diesen vorzubeugen, sollte eine qualifizierte Reiseberatung in Anspruch genommen werden. Während dieser Beratung werden sowohl der Impfstatus überprüft, als auch die länderspezifischen gesundheitlichen Risiken für die entsprechende Reise und die zutreffenden Reisebedingungen erörtert. Eventuell notwendige Nachimpfungen können empfohlen bzw. teilweise auch durchgeführt werden. Die Reiseberatung sowie die eventuellen Impfungen sind kostenpflichtig und am gleichen Tag in bar zu bezahlen.

In einigen Ländern ist der Nachweis einer durchgeführten Gelbfieberimpfung Vorschrift. Ein entsprechend anerkanntes Zertifikat erhalten Sie nach der bei uns durchgeführten Impfung.

Die Reiseberatung erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung unter folgenden Telefonnummern:

Für Halberstadt: 03941 5970-4486

Für Quedlinburg: 03941 5970-6632 (nur dienstags erreichbar)

Für Wernigerode: 03941 5970-2324


Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfausweis
     

Kontakt

 
Amtsärztlicher Dienst - Hauptstelle
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Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
 
Amtsärztlicher Dienst Belehrung nach § 43 IfSG
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Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
 
Amtsärztlicher Dienst - Nebenstelle Quedlinburg
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Bahnhofstraße 15
06484 Quedlinburg
 
Amtsärztlicher Dienst - Nebenstelle Wernigerode
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Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode