Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde ab sofort in Wernigerode erreichbar

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Harz ist umgezogen: Ab sofort sind die Mitarbeiter im Dornbergsweg 39a, 1. Obergeschoss, in Wernigerode erreichbar. 

Für den gesetzlichen Führerschein-Pflichtumtausch bleibt die Außenstelle in Quedlinburg, Heiligegeiststr. 7, erhalten.
Ebenso ist ein Büro in Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus III, Raum 127 im Erdgeschoss für den Führerschein-Umtausch eingerichtet.

Termine können Bürger schnell und einfach über die Online-Terminvereinbarung buchen.

Erweiterte Öffnungszeiten in Wernigerode seit 1. Januar 2024

Die Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde in Wernigerode haben ab dem 1. Januar 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr
16-17 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch:
8-12 Uhr

Donnerstag:
8-12 Uhr
13-17 Uhr
17-18 Uhr (nur mit Termin)

Termine können über die Online-Terminvereinbarung gebucht werden.

Diese Sonderöffnungszeiten betreffen nur den Standort in Wernigerode. Alle anderen Ämter und Außenstellen der Kreisverwaltung sind wie bisher von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet.

Führerschein umtauschen: Fristen und Informationen

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland laut einer EU-weiten Regelung bis 2033 umgetauscht werden, um einheitlich und fälschungssicher zu sein. Im Landkreis Harz betrifft dieses Gesetz knapp 100 000 Dokumente. 

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Es gibt Fristen, die nach Dokumentenart aufgeteilt und zeitlich gestaffelt sind. Ein Umtausch ist aber auch vor der gesetzlichen Frist möglich.

Papierführerscheine, die 
bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958 19. Juli 2022
1959 - 1964 19. Januar 2023
1965 - 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025



Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013 19. Januar 2033



Wie funktioniert der Umtausch?
Sie vereinbaren einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde und können dann vor Ort Ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Eine zusätzliche Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erfolgt nicht.

Der Umtausch ist EU-weit Pflicht: Wer mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Im Ausland können zudem Probleme aufkommen, wenn der alte Führerschein nach Fristablauf noch genutzt wird.

Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung

Wo kann der Führerschein getauscht werden?
Wernigerode, Dornbergsweg 39a, 1. Obergeschoss

Halberstadt
, Kreisverwaltung, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus III, Erdgeschoss

Quedlinburg, Heiligegeiststraße 7, Haus der KoBA, Erdgeschoss (Raum 1.05), Zugang über Seiteneingang Mummental


Welche Dokumente sind für den Umtausch mitzubringen?
Die alte Fahrerlaubnis, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Reisepass nur in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate.

Was kostet der Umtausch?
Beim Landkreis Harz kostet der Umtausch 30,40 Euro. Die Gebühr kann mit EC- oder Kreditkarte oder bar gezahlt werden.
Achtung: In Quedlinburg ist nur Kartenzahlung möglich.