Asyl

Das Sozialamt ist Ansprechpartner für asylsuchende und geduldete Ausländer, die dem Landkreis Harz zugewiesen wurden und hier wohnen.
Die Mitarbeiter prüfen, wer Leistungen bekommen darf.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind zum Beispiel:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Leistungen der Krankenhilfe
  • Leistungen für Schwangere oder bei Geburt eines Kindes
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Sozial- und Familienpass

Antrag auf Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Laden Sie sich diesen Antrag herunter, wenn Sie einen Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen möchten.

Schweigepflichtsentbindung
Bitte füllen Sie dieses Dokument aus und geben es dann mit Ihrem Antrag ab.

Haben Sie Fragen?
Telefon: 03941 5970-5060
E-Mail: asyl-zuweisungen@kreis-hz.de

Hier können Sie uns besuchen:
Landkreis Harz
Sozialamt
Schwanebecker Straße 14, 2. Obergeschoss
38820 Halberstadt

An diese Adresse senden Sie bitte Ihre Post:
Landkreis Harz
Sozialamt, Asyl/Zuweisungen
Postfach 1542
38805 Halberstadt

Das Sozialamt ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Asylbewerberleistungsgesetz.

Haben Sie Fragen?
So erreichen Sie uns:

Telefon: 03941 5970-5932
E-Mail: Asyl-zast@kreis-hz.de


Das machen wir:

  • Wir sind Ansprechpartner für asylsuchende Ausländer (Bewohner der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt) rund um Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wir prüfen, wer die Leistungen bekommen darf
  • vollständige Bearbeitung der Anträge für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Bewohner in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt und den zugehörigen Außenstellen
  • das sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
    • Leistungen für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, zum Beispiel: Taschengel
    • Leistungen für Kleidung, zum Beispiel: Warengutschein für Kleidung
    • Leistungen, wenn eine Person erkrankt ist, zum Beispiel: Übernahme der Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen
    • Leistungen für Schwangere oder bei Geburt eines Kindes, zum Beispiel: Hebammenhilfe
    • Sozial- und Familienpass


Das ist unser Ziel:

  • eine zeitnahe Bearbeitung der eingereichten Anträge



Das sind die Rechtsgrundlagen:

  • AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz



Wir sind hier erreichbar:

Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt
Friedrich-List-Straße 1a
38820 Halberstadt
Wachgebäude