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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungsbeschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Spezielle Hinweise: Beistandschaft durch das Jugendamt beenden ( Harz )

Ihre Ansprechpartner beim Jugendamt:

Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: A-Bos, vertretungsweise: Oa-Op, Sachbearbeiterin: Frau Graser, Telefon: 03941 5970-5907, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Bot-Bz, C, D, E, Fa-Fr, vertretungsweise: Ko-Kö, Sachbearbeiterin: Frau Zinn, Telefon: 03941 5970-2157, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: H (außer Ha+Hi), I, Ka-Kn, Ta, vertretungsweise: Lu, Sachbearbeiterin: Frau Müller, Telefon: 03941 5970-5909, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: M; N; P; Oq-Oz, vertretungsweise: Kr, Sachbearbeiterin: Frau Dörge, Telefon: 03941 5970-2150, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Fs-Fz, G, Ha, Hi, vertretungsweise: Li, Sachbearbeiterin: Frau Schmalz, Telefon: 03941 5970-2142, Raum: E222
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: To-Tz; U; V; W; X; Y; Z, vertretungsweise: La-Le, Sachbearbeiterin: Frau Klapproth, Telefon: 03941 5970-5976, Raum: E222
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: S, vertretungsweise: Lo, Sachbearbeiterin: Frau Redlich, Telefon: 03941 5970-6418, Raum: E224
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: J; Q; R; Tb-Ti, vertretungsweise: Ku-Kü, Sachbearbeiterin: Frau Denecke, Telefon: 03941 5970-2143, Raum: E224

Kontakt per E-Mail: beistandschaften@kreis-hz.de

Das örtlich zuständige Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt