Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt.



Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

 

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an teilhabe@kreis-hz.de schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

 

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Das Handlungskonzept vom Landkreis Harz 2020 soll Inklusion und Barrierefreiheit im Landkreis vorantreiben. Durch Beschluss des Kreistages im Jahr 2020 ist das Örtliche Teilhabemanagement und der Landrat damit beauftragt das Handlungskonzept umzusetzen. 

TEILHABEMANAGERINNEN

Gesundheit und Wohnumfeld
Esther Jödecke
Telefon: 03941 5970-4506
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

Die Sprechstunde ist montags von 10 - 11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Auto zu uns:

Sie fahren über die B244 in Richtung Wernigerode. Sie biegen dann in den Dornbergsweg ab. Anschließend fahren Sie im Kreisel die erste Ausfahrt in die Kurtsstraße ab. Der Kundenparkplatz mit einem behindertengerechten Parkplatz ist vor dem Gebäude. Wichtig: Sie geben in Ihr Navigationsgerät folgende Adresse ein: Im langen Schlage, 38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Bus zu uns:

Vom Hauptbahnhof fahren Sie mit der Linie 201 bis zur Haltestelle "Im langen Schlage". Die Haltestelle ist nicht barrierefrei. Die Bordsteinkanten an den Übergängen sind nicht abgesenkt.

Eingang:

Der Haupteingang ist nicht barrierefrei.
Ein barrierefreier Eingang ist im Hintereingang.
Dafür müssen Sie um das Gebäude herum.
Da ist eine Tür, die sich automatisch öffnet.
Hinter dem Eingang befindet sich ein Fahrstuhl.
Fahren Sie mit dem Fahrstuhl in die 5. Etage.

Sie finden mich in folgenden Büro: 505 in der 5. Etage

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

Assistenzhunde: „Treue Begleiter mit Rechten"

Assistenzhunde spielen eine entscheidende Rolle im Leben vieler Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Neben ihrer emotionalen Unterstützung erfüllen sie auch praktische Funktionen, die das tägliche Leben erleichtern. Diese besonderen Hunde sind darauf trainiert, vielfältige Aufgaben auszuführen, um ihren menschlichen Partnern ein unabhängigeres und erfüllteres Leben zu ermöglichen.
Assistenzhunde werden von spezialisierten Organisationen ausgebildet, um die Bedürfnisse ihrer zukünftigen Besitzer bestmöglich zu erfüllen. Je nach Art der Behinderung des Menschen können Assistenzhunde eine breite Palette von Fähigkeiten erlernen. Sie können beispielsweise:
Menschen im Rollstuhl Gegenstände reichen oder Türen öffnen.
Epileptische Anfälle erkennen und Hilfe holen.
Diabetiker auf gefährlich niedrige oder hohe Blutzuckerspiegel hinweisen.
Menschen mit posttraumatischem Stresssyndrom (PTBS) beruhigen.
In vielen Fällen unterstützen gemeinnützige Organisationen Menschen bei der Beschaffung von Assistenzhunden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Dennoch sollten potenzielle Besitzer sich der langfristigen Verantwortung und der finanziellen Kosten bewusst sein. Einen Anspruch auf einen Assistenzhund gibt es lediglich für sehbehinderte Personen für einen Blindenhund. Für andere Handicaps gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch.
Die Assistenzhund- Mensch Beziehungen sind tief und einzigartig. Assistenzhunde werden sorgfältig ausgewählt, um ihre zukünftigen Besitzer bestmöglich zu unterstützen, und die enge Bindung zwischen ihnen ist von großer Bedeutung. Dieses Vertrauen und die gegenseitige Unterstützung schaffen eine emotionale Verbindung, die oft kaum in Worte zu fassen ist.
Sehbehindertenführhunde: Diese Hunde bieten Menschen mit Sehbehinderungen Mobilitätsunterstützung, indem sie Hindernisse erkennen und ihren Besitzern sichere Wege weisen.
Hörhunde: Speziell ausgebildete Hunde helfen Menschen mit Hörproblemen, indem sie auf wichtige Geräusche wie Türklingeln oder Alarmsignale aufmerksam machen.
Servicehunde für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: Diese Hunde können Türen öffnen, Gegenstände aufheben und Menschen im Rollstuhl helfen, ihre täglichen Aufgaben zu bewältigen.
In vielen Ländern gibt es Gesetze, die sicherstellen, dass Menschen mit Assistenzhunden nicht aufgrund ihrer Begleiter diskriminiert werden. Dies umfasst das Recht, mit dem Hund öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, öffentliche Orte zu betreten und Unterkünfte zu beziehen. Zu solchen Orten gehören zum Beispiel auch medizinische Einrichtungen, Supermärkte, Theater oder der Friseur. Diese unterliegen einer Duldungspflicht, solange der Zutritt mit Assistenzhund nicht eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Offiziell zugelassene Assistenzhunde müssen eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Wenn ihnen dennoch kein Zutritt gewährt wird, können sich Betroffene an die Schlichtungsstelle §16 BGG wenden. 
Aktuelle Informationen zu Assistenzhunden und der Assistenzhundeverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/Fragen-und-Antworten-AHundV/faq-ahundv-art.html
Was Sie als Außenstehender für ein gutes Miteinander tun können.
Begegnen Sie dem Team mit Respekt und Verständnis.
Nicht stören: Assistenzhunde arbeiten und sollten nicht abgelenkt werden. Vermeiden Sie es, den Hund zu streicheln oder anzusprechen, es sei denn, der Besitzer gibt dazu ausdrücklich die Erlaubnis.
Keine Ablenkungen: Vermeiden Sie es, den Hund mit Leckerlis oder Spielzeug anzulocken. Dies könnte die Konzentration des Hundes beeinträchtigen.
Respektieren Sie den Raum: Geben Sie Menschen mit Assistenzhunden ausreichend Platz, um sich frei zu bewegen. Vermeiden Sie es, den Hund oder den Besitzer zu blockieren.
Assistenzhunde tragen nicht nur dazu bei, die Mobilität und Unabhängigkeit ihrer Besitzer zu erhöhen, sondern sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer inklusiveren Gesellschaft. Durch ihre Anwesenheit in öffentlichen Orten und Einrichtungen fördern Assistenzhunde das Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und tragen dazu bei, Barrieren abzubauen.

Quellen: https://www.pfotenpiloten.org/ueber-uns-assistenzhund/

https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/assistenzhunde/

Leichte Sprache
Ein Assistenz-Hund hilft Menschen mit Behinderung
oder Menschen mit bestimmten Krankheiten.
Ein Assistenz-Hund braucht eine Ausbildung.
Assistenz-Hunde haben verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:
Sie helfen Menschen die nicht sehen können im Straßen-Verkehr.

In Deutschland gibt es ein Gesetz für Assistenz-Hunde.
Darin steht:
Assistenz-Hunde sind ein Hilfsmittel.
Darum dürfen Menschen ihren Assistenz-Hund überall mitnehmen.
Zum Beispiel.
* In den Einkaufsmarkt
* In das Krankenhaus

Autor: Careen Bartholmeus