Pressemitteilungen des Landkreises Harz

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Absage der Verbandsgemeinderatswahl und der Gemeinderatswahlen der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsgemeinde Vorharz

Der Landkreis Harz sagt die Verbandsgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahlen der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsgemeinde Vorharz am 9. Juni 2024 ab. Das hat Landrat Thomas Balcerowski gestern in Wegeleben im Gespräch mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung und den Fraktionsvorsitzenden des Verbandsgemeinderates erklärt. „Die abgesagten Wahlen werden verschoben“, so der Landrat. Am 15. September 2024 sind dann rund 11 000 Wahlberechtigte ab 16 Jahre zu den Nachwahlen an die Urnen gerufen. Die Europawahl sowie die Kreistagswahl finden in Wegeleben, Schwanebeck, Harsleben, Groß Quenstedt, Ditfurt, Hedersleben und der Gemeinde  Selke-Aue aber planmäßig am 9. Juni 2024 statt. Auch bei der Bürgermeisterwahl in Schwanbeck bleibt es an diesem Tag.

Balcerowski begründete den in der Geschichte des Landkreises Harz bislang einmaligen Schritt mit erheblichen Mängeln in der Vorbereitung der Wahlen. Ausschlaggebend für die Absage der Wahlen am 9. Juni war demnach der fehlende Beschluss über die Festlegung der Anzahl der Wahlbereiche. „Dadurch ist eine rechtssichere Aufstellung der Kandidaten durch Parteien und Wählergruppen in der gesetzlichen Frist nicht möglich“, erläutert der Landrat. Selbst bei nachgeholtem Beschluss am 25. März 2024 wäre unter Beachtung der Abgabefrist 2. April 2024 sowie der Ladungsfrist der Parteien und  Wählergruppen eine Aufstellungsversammlung und eine fristgerechte Abgabe der Wahlvorschläge nicht mehr möglich.

„Dieser Wahlrechtsverstoß kann das Wahlergebnis beträchtlich beeinflussen“, sagte Thomas Balcerowski. Würden in der Verbandsgemeinde Vorharz am 9. Juni dennoch der Verbandsgemeinderat und die Gemeinderäte mit diesem Mangel gewählt, müssten die Wahlen im Zuge eines  Wahlprüfungsverfahrens für ungültig erklärt werden. Die Absage der Wahlen sei eine rechtlich saubere Lösung. Sie sei alternativlos, ergänzte er. Fehlerhaft waren zudem alle Wahlbekanntmachungen der Verbandsgemeinde und der Mitgliedsgemeinden. Konkret geht es um die Aushänge sowohl am 10. Februar als auch die verfristete Korrektur am 29. Februar zur Bekanntmachung über die Parteien und Wählergruppen, die von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit sind. Dadurch sei anzunehmen, dass mögliche Bewerber aufgrund des suggerierten Aufwandes von einer Wahl Abstand nehmen.

Landrat Balcerowski spricht von offenkundigen Mängeln in der Wahlvorbereitung. Diese lassen sich nicht mehr vor der Wahl beheben. Die Folge: Die Kommunalaufsicht muss die Verbandsgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahlen der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsgemeinde Vorharz am 9. Juni 2024 absagen und die Nachwahl anordnen. Die entsprechende Verfügung wurde der Verbandsgemeinde Vorharz am 20. März zugestellt. Die Kommunalaufsicht informierte zeitgleich das Landesverwaltungsamt über die Wahlabsage und Nachwahl.