Kreistag des Landkreises Harz

Der Kreistag des Landkreises Harz besteht aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Landrat. Er ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung der Einwohner. Der Kreistag ist zuständig für alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat zuständig ist.

Der Kreistag wird auf die Dauer von 5 Jahren unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreisgebietes gewählt. Die Wahl zum neuen Kreistag fand am 26. Mai 2019, die konstituierende Sitzung am 3. Juli 2019 statt.

Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse werden vom Kreistagsbüro vorbereitet und organisiert.

Kontakt:
Kreistagsbüro
Karina Wagenführ
Telefon: 03941 5970-4130
Ines Freyberg
Telefon: 03941 5970-4148
E-Mail: kreistagsbuero@kreis-hz.de

Besucheranschrift:
Landkreis Harz
Fachbereich Landrat
Kreistagsbüro
Friedrich-Ebert-Straße 42
Haus I, Raum 205
38820 Halberstadt