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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern ( Harz )

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:

Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: A-Bos, vertretungsweise: Oa-Op, Sachbearbeiterin: Frau Graser, Telefon: 03941 5970-5907, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Bot-Bz, C, D, E, Fa-Fr, vertretungsweise: Ko-Kö, Sachbearbeiterin: Frau Zinn, Telefon: 03941 5970-2157, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Fs-Fz, G, Ha, Hi, vertretungsweise: Li, Sachbearbeiterin: Frau Schmalz, Telefon: 03941 5970-2142, Raum: E222
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: H (außer Ha und Hi), I, Ka-Kn, Ta, vertretungsweise: Lu, Sachbearbeiterin: Frau Müller, Telefon: 03941 5970-5909, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: To-Tz, U, V, W, X, Y, Z vertretungsweise: La-Le Sachbearbeiterin: Frau Klapproth, Telefon: 03941 5970-5976, Raum: E222
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: S, vertretungsweise: Lo, Sachbearbeiterin: Frau Redlich, Telefon: 03941 5970-6418, Raum: E224
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: J, Q, R, Tb-Ti, vertretungsweise: Ku-Kü, Sachbearbeiterin: Frau Denecke, Telefon: 03941 5970-2143, Raum: E224

Kontakt per E-Mail:  beistandschaften@kreis-hz.de

Faxnummer: 03941 5970-1363-64
Kontakt per E-Mail:  beistandschaften@kreis-hz.de

Jugendamt

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern ( Harz )
  • Antrag einer Sorgerechtsbecheinigung
  • Personalausweis des Antragstellers in Kopie
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Rechtsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Rechtsbehelf

Nein

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt