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Vormundschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.

 

Spezielle Hinweise: Vormundschaft beantragen ( Harz )

Folgende Mitarbeiterinnen sind als Amtsvormund-/pfleger im Landkreis Harz - Jugendamt tätig:

Frau Ecklebe, Raum E214, Telefon: 03941 5970-2167, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Brehme, Raum E211, Telefon: 03941 5970-6404, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Ballin, Raum E213, Telefon: 03941 5970-2148, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Herr Wiekert, Raum E213, Telefon: 03941 5970-2149, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Eule, Raum E215, Telefon: 03941 5970-2114, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Spott, Raum E220, Telefon: 03941 5970-2115, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Drygala, Raum E220, Telefon: 03941 5970-4661 E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Lubitz, Raum E215, Telefon: 03941 5970-5902, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de 

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