Wohngeld
Zweck des Wohngeldes ist es, einkommensschwache Haushalte, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird als Zuschuss zur Miete bzw. zur monatlichen Belastung gezahlt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschluss vom Wohngeld besteht.
Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:
- Mieter von Wohnraum beziehungsweise Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
- Bewohner eines Heimes
- Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:
- der Eigentümer des Eigenheimes/Eigentumswohnung
- die erbbauberechtigte Person
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts/Wohnungsrechts/Nießbrauches
- Personen, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums/Erbbaurechts/Dauerwohnrechts/Wohnungsrechts oder Nießbrauches haben
Die Wohnungen müssen vom jeweiligen Antragsteller bewohnt sein und er muss die entsprechende Belastung dafür aufbringen.
Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag gewährt. Dieser muss schriftlich eingereicht werden. Den amtlichen Vordruck erhalten Sie hier (Formulare siehe unten), in den Bürgerbüros des Landkreises Harz oder online auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt.
Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen nachgewiesen worden sind.
Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Wohngeld bewilligt werden kann, ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- die Miethöhe, bzw. die Höhe der monatlichen Belastung bei selbst genutztem Wohnraum
- sowie die Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder
Zuständigkeit
Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie als Einwohner des Landkreises Harz bei unserer Behörde. Die Städte Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg haben für ihre Einwohner eigene Wohngeldstellen eingerichtet.
Kontaktmöglichkeit
Die Wohngeldbehörde ist ab 01.01.2023 für Auskünfte unter der Hotline 03941- 5970 1150 oder unter wohngeld@kreis-hz.de erreichbar.
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen die Mitarbeiter in Halberstadt, Schwanebecker Straße 14 zu den bekannten Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Verfügung.
Um eine schnelle Bearbeitung aller Anträge zu gewährleisten, bitten wir Sie von Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes Ihres Wohngeldantrages abzusehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Hier finden Sie auch den Wohngeldrechner 2023. Die Wohngeldrechner dienen lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben.
Postanschrift
Landkreis Harz, Wohngeldstelle, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag Lastenzuschuss |
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Antrag Mietzuschuss für Heimbewohner |
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Antrag Mietzuschuss |
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Datenschutzbelehrung |
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Anlage Selbständige (allgemein) |
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Anlage Selbständige (Gewinnermittlung) |
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