Qualifizierungsangebote vor und während der Selbständigkeit

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Der Weg in die Selbständigkeit? Oder Selbständig bleiben?

Die Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH begleitet bei aktuellen Fragen und bietet als Projektträgerin der Richtlinie ego.-Wissen Weiterbildungen in Form von Vorgründungs- und Nachgründungsqualifizierungskursen an.

Die Richtlinie ego.-Wissen endete zum 31.12.2022. Neue Kurse werden voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2023 starten. Anmeldung für die kommenden Kurse über:
Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH,
Frau Annett Hotopp, Telefon: 03943 9356-0, E-Mail: Annett.Hotopp@igz-wr.de  

Rahmenbedingungen der Angebote:

Vorgründungsqualifizierung*:
Diese umfasst 60 Unterrichtsstunden, die Teilnahme ist kostenfrei!
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vorgründungsqualifizierung ist die Beabsichtigung einer Gründung eines Unternehmens in Sachsen-Anhalt.
Eine Idee für eine Selbständigkeit ist vorhanden.

Die Qualifizierung erfolgt in Themenblöcken: Unternehmenskonzeption, Recht, Soft Skills, Kalkulation und Preisgestaltung, Steuern und Finanzamt, Versicherungen, Marketing, Personal.

In Ergänzung zur Kursteilnahme wird auch eine individuelle, kompetente Begleitung angeboten.

Nachgründungsqualifizierung*:
Diese umfasst 200 Unterrichtsstunden, die Teilnahme ist kostenfrei!
Für die Teilnahme wird eine Hilfe zur Existenzgründung in einer Höhe von bis zu 110 Euro pro Unterrichtstag gezahlt. Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 2 750 Euro je Unternehmer begrenzt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung:
Der Unternehmenssitz befindet sich in Sachsen-Anhalt.
Die Selbständigkeit besteht im Haupterwerb.
Die Gründung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.

Die Qualifizierung erfolgt in Themenblöcken: Buchhaltung/ Rechnungswesen, Recht, Soft Skills, Personal, Geschäftsvorgänge, Steuern, EDV, Büroorganisation, Versicherungen, Marketing.

In Ergänzung zur Kursteilnahme wird auch eine individuelle, kompetente Begleitung angeboten.

Alle notwendigen Voraussetzungen könne in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

* Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Wernigerode