Presseinformationen 2023 | Aktuelles

Unterhaltsvorschuss ab sofort online beantragen

Beim Landkreis Harz können künftig die Anträge auf Unterhaltsvorschuss auch online gestellt werden. Damit wird das Antragsverfahren einfacher, schneller und digitaler.
Alleinerziehende Mütter und Väter müssen nicht länger umfangreiche Papieranträge ausdrucken, ausfüllen und einschicken. Es gibt die Möglichkeit, durch Anmeldung mit der E-Mail-Adresse oder mit dem Online-Ausweis einen entsprechenden Unterhaltsvorschussantrag digital zu stellen. Über das Online-System werden Nutzer Schritt für Schritt durch ein Web-Formular mit Hinweis- und Kontrollfeldern geleitet, sodass die Antragsstellung im Gesamten deutlich einfacher wird.

Bei der Variante der Beantragung per E-Mail-Adresse müssen die Antragstellenden am Ende noch einen Mantelbogen für die Unterschrift ausdrucken und an die Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises Harz schicken. Erst nach Eingang des Mantelbogens gilt der Antrag als gestellt.
Einfacher geht es bei der Variante per Online-Ausweis-Funktion. Aufgrund der elektronischen Signatur muss kein Mantelbogen ausgedruckt und eingeschickt werden. Die Beantragung der Unterhaltsvorschussleistungen erfolgt dabei komplett digital.

„Unterhaltsvorschuss zu beantragen ist emotional für die meisten Betroffenen eine belastende Situation“, erklärt Sozialdezernentin Heike Schäffer. „Mit dem neuen Online-Antrag kann der Landkreis Harz zumindest den verwaltungstechnischen Weg etwas vereinfachen.“ Die zusätzliche Option der Online-Antragsstellung sei eine wichtige Ergänzung für Alleinerziehende in ihrer Lebensunterhaltssicherheit, ergänzt Schäffer. In einem späteren Schritt werde der Online-Antrag so an das Fachverfahren angebunden, dass die digitale Antragstellung eine schnelle und verlustfreie Weiterverarbeitung der Daten ermöglicht.

Den Online-Antrag können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harz hier stellen: www.unterhaltsvorschuss-online.de. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragsstellung die Seiten des Landkreises Harz verlassen und auf die allgemeine Seite des Unterhalstvorschuss weitergeleitet werden.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss gibt es über den Online-Service, Suchbegriff: Unterhaltsvorschuss