Neue Düngeregeln ab 2021
Geänderte Düngeverordnung – Was gilt ab 2021?
Das Umweltamt informiert über die zum 01. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen der Düngeverordnung (DüV). Weiterhin wird auf die bereits seit 2020 geltenden Änderungen hingewiesen. Weitere Informationen zum Thema Düngerecht finden Sie im Internetauftritt der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) des Landes Sachsen-Anhalt[1] sowie in der Fachpresse.
Im Folgenden wird zwischen allgemeinen düngerechtlichen Regelungen, die auf allen landwirtschaftlichen Nutzflächen gelten und den Regelungen für die „Roten Gebiete“ und „Eutrophierten Gebiete“ unterschieden. „Rote Gebiete“ ist der Sammelbegriff für mit Nitrat belastete Gebiete, „Eutrophierte Gebiete“ sind mit Phosphat belastete Gebiete. Die Gebietskulissen für Sachsen-Anhalt werden in einer noch nicht veröffentlichten Landes-Verordnung ausgewiesen. Nach Inkrafttreten der Landes-Verordnung sind die Flächen im Sachsen-Anhalt Viewer[2] für jeden einsehbar. Für Agrar-Antragsteller werden die Informationen auch im Agrar-Antragsprogramm (ELAISA) bereitgestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage: Neue Düngeregeln ab 2021 (pdf)
Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt vom 08.01.2021
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-DüngeRZusVSTrahmen
[1] www.llg.sachsen-anhalt.de
[2] https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/startseite_viewer.html