Nahverkehrsplan Landkreis Harz
Nahverkehrsplan des Landkreises Harz durch Beschluss des Kreistages vom 02.12.2015 genehmigt.
Nahverkehrspläne stellen die planungstechnische sowie genehmigungs- und wettbewerbsrechtliche Grundlage für die Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die jeweiligen Aufgabenträger dar.
Sie sind in Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und bei Fragen der ÖPNV-Finanzierung zu berücksichtigen.
Der vorliegende Nahverkehrsplan für den Landkreis Harz wurde durch Beschluss des Kreistages vom 02.12.2015 genehmigt.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2016 |
5.6 MB |