Stellenausschreibung Landrat/Landrätin

Im Landkreis Harz ist die hauptamtliche Stelle

der Landrätin/des Landrates (m/w/d)

im Wege der Direktwahl zum 1. November 2020 neu zu besetzen.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harz wählen in direkter Wahl am Sonntag, dem 5. Juli 2020 die Landrätin/den Landrat. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 19. Juli 2020 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die die meisten Stim­men auf sich vereinigen konnten, statt.

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, ziel­strebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien des Landkreises die Entwicklung des Landkreises Harz zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Erwartet wird die Fähigkeit, die Interessen des Landkreises Harz nachhaltig innerhalb und außerhalb des Landkreises zu vertreten und den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.

Die Landrätin/der Landrat leitet als Hauptverwaltungsbeamte/r die Kreisverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt sie/er dazu bei, die Aufgaben des Landkreises mit dem Ziel der Förderung des Wohls der Einwohner zu erfüllen. Die Kreisverwaltung ist eine familienfreundliche und moderne Verwaltung mit rund 1.000 Mitarbeitern.

Der Landkreis Harz hat rund 213.000 Einwohner und verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches, wissenschaftliches und kulturelles Potential sowie eine moderne Infrastruktur. Kreissitz ist die Stadt Halberstadt. Weitere Informationen zum Landkreis sind im Internet unter www.kreis-hz.de zu finden.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG LSA) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht aus­geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europä­ischen Union sind über die v. g. Regelungen hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Landrätin/des Landrates eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Landrätin/der Landrat ist Beamtin/Beamter auf Zeit. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gemäß § 4 der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) ist das Amt der Landrätin/des Landrates in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung.

Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die Bewerbung für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat muss gemäß § 30 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberech­tigten, des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unter­zeichnet sein.

Für Bewerberinnen/Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberin/ den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfah­ren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

Weitere Auskünfte, Formblätter für Unterstützungsunterschriften, Muster der Anlage 8 b der KWO LSA und weitere für die Bewerbung notwendigen Vordrucke können kostenfrei von der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters unter der unten genannten Adresse oder per E-Mail über kreiswahlbuero@kreis-hz.de abge­fordert werden.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am 08. Juni 2020 um 18.00 Uhr. Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurück genommen werden.

Aussagekräftige Bewerbungen um die Stelle der Landrätin/des Landrates sind schriftlich unter Angabe des Kennwortes „Landrätin/Landrat“ zu richten an

Landkreis Harz
Kreiswahlleiter
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt.

Ein aktuell behördliches Führungszeugnis ist im Verfahren vor­zulegen.

Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden bei Vorlage eines ausreichend frankierten Umschlages zurückgesandt.