Für Bewerber/Bewerberinnen anderer Mitgliedsstaaten der EU

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Landrätin / des Landrates eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.