Bekanntmachung Wahltermin

Amtliche Wahlbekanntmachung

Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 die Wahltermine für die Wahl der Landrätin/ des Landrates bestimmt.

Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 in der zur Zeit geltenden Fassung mache ich hiermit folgendes bekannt:

I.

Für die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat sind durch den Kreistag des Landkreises folgende Termine festgesetzt worden:

Die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat findet am Sonntag, den 5. Juli 2020 statt.

Die ggf. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 19. Juli 2020 statt.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

II.

Bewerbungen um das Amt der Landrätin/des Landrates sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen. Die Ein­reichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Der Kreistag des Landkreises Harz hat gemäß § 30 Abs. 1 KWG LSA beschlossen, den Termin des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen auf Montag, den 8. Juni 2020 festzusetzen.

 

III.

Gemäß § 38 a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen- Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 in der zur Zeit gelten­den Fassung weise ich hiermit darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahl­recht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Äm­ter verloren haben. Bewerben sich Staatsangehörige aus ande­ren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung gegenüber dem Landkreis eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zur KWO LSA abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsan­gehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fä­higkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Halberstadt, 06.02.2020

gez. Skiebe

Kreiswahlleiter