Fledermaus gefunden - was nun?

Während der Aktivitätsphase unserer heimischen Fledermäuse von April bis Oktober, je nach Witterung und Temperatur, werden häufig verletzte oder flugunfähige Fledermäuse gefunden.

Oft besteht dann der Wunsch, diesen Tieren zu helfen. Dabei müssen einige wichtige Regeln beachtet werden:

  • Fledermäuse sind Wildtiere. Sie können Krankheiten und Parasiten übertragen. Deshalb dürfen sie nur mit Handschuhen angefasst werden. Bitte lassen Sie Kinder das Tier nur anschauen, niemals anfassen!
  • In den Sommermonaten werden oft sehr kleine, flugunfähige Jungtiere gefunden, die noch keine feste Nahrung zu sich nehmen, sondern noch gesäugt werden müssten. Diese Jungtiere aufzuziehen ist äußerst schwierig und oft auch erfolglos.
  • Fledermäuse haben in einer hilflosen Situation mehr Angst vor dem Menschen, der sie versorgen will, als umgekehrt. Sie wehren sich mit Zischen und Fauchen, mit panischem Flattern und mit Beißen. Deshalb fasst man sie mit Handschuh von oben her am Körper beherzt an und umschließt vorsichtig mit der Hand die angelegten Flügel. Dieser Griff soll nur so lange andauern, bis man die Fledermaus in einen vorbereiteten Karton gesetzt hat, der an einen ruhigen Ort gestellt werden soll.
  • In dem Karton (maximale Größe Schuhkarton) soll geknülltes Küchenpapier oder ein sauberes Tuch liegen (keine Papiertaschentücher, kein Toilettenpapier). Der Deckel soll viele kleine Luftlöcher haben. In den Karton bitte einen Marmeladendeckel mit Trinkwasser stellen, denn verletzte Tiere leiden sehr schnell unter Austrocknung.
  • Fledermäuse können mit Objekten oder Fahrzeugen kollidieren oder werden Opfer von Katzen, Eulen oder Mardern. Das erkennt man an verletzten/ gebrochenen Knochen oder offenen blutenden Wunden. Hier ist es oft nur möglich, dem Tier Schutz, Ruhe und Trinkwasser zu geben.
  • Bitte kontaktieren Sie nach der Sicherstellung des Tieres in einen Karton einen Spezialisten von der Internetseite www.fledermaus-aksa.de. Sie werden dann von Fachleuten beraten, ob Sie selbst die Pflege leisten können oder ob das Tier zur Gesundung und Pflege übernommen wird.
  • Achtung: wenn keine offensichtlichen Verletzungen erkennbar sind und das Tier trotzdem hilflos erscheint, kann eine Krankheit vorliegen, in diesem Fall muss das Tier unbedingt an einen Spezialisten abgegeben werden.
  • Ausnahmsweise darf (nach § 45 Abs. 5 BNatSchG) ein verletztes Tier gesund gepflegt werden. Nur wer sich das zutraut, sollte das tun. Niemand darf ein Tier behalten, die Tiere müssen, wenn sie wieder flugfähig sind, auf jeden Fall freigelassen werden. Fledermäuse sind Wildtiere und keine Haustiere!
  • Wer sich nach der Beratung durch einen Spezialisten entscheidet, das Fundtier selbst zu versorgen, füttert abends Mehlwürmer (mit der Pinzette) und träufelt Wasser (mit der Pipette). Niemals tagsüber füttern, Fledermäuse sind nachtaktiv!
  • Manchmal muss die Natur ihren Lauf nehmen und nicht immer sind die Bemühungen erfolgreich, dann verendet die gerettete Fledermaus. Seien Sie nicht enttäuscht, auch dann war Ihr Beitrag wertvoll.


Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich während der Dienstzeiten an die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Harz, Friedrich- Ebert- Straße 42, 38820 Halberstadt; umweltamt@kreis-hz.de, Tel. 03941 5970 5721 oder 5725.