Abfallentsorgungsanlagen

Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Harz können auch der Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen.

In diesen Fällen werden die Anlagen überwacht auf Einhaltung:

  • des genehmigten Betriebsumfanges

  • der genehmigten Abfallarten

  • der genehmigten Einsatz- und Lagermengen

 

Weitere Informationen zu Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Harz sind hier zu finden.

© Jürgen Bauer E-Mail