Abfallentsorgungsanlagen
Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Harz können auch der Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen.
In diesen Fällen werden die Anlagen überwacht auf Einhaltung:
- des genehmigten Betriebsumfanges
- der genehmigten Abfallarten
- der genehmigten Einsatz- und Lagermengen
Weitere Informationen zu Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Harz sind hier zu finden.