Vorbeugender Brandschutz
Das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ befasst sich mit Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruchs bzw. der Verhinderung einer Brandausbreitung im Falle eines Brandes und der Vorbereitung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Brandbekämpfung. Hierzu gehören u. a.:
- die Durchführung von Brandsicherheitsschauen (gem. § 19 Brandschutzgesetz),
- die Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren und
- die Abstimmung bzgl. Brandmelde-/Sprachalarmierungsanlagen und Feuerwehrplänen
Näher Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.